Zur pandemiebedingten Kontakteinschränkung besteht für alle Schülerinnen und Schüler bis zum 31. Januar 2021 keine Präsenzpflicht in der Schule.
Sollten Sie Ihr Kind ab dem 18. Januar 2021 in der Schule bei der Aufgabenerledigung unterstützen lassen wollen, müssen Sie für Ihr Kind eine Selbsterklärung und eine Gesundheitsbestätigung vorlegen.
Alle Schülerinnen und Schüler tragen im Schulgebäude eine Mund-Nasen-Bedeckung. Im Freien während der Hofpause darf sie abgesetzt werden.
Aktuelle Hygienemaßnahmen ab dem 1. Dezember 2020